Ich habe lange gesucht und mit Kassandro endlich die Lösung gefunden: Einfach, schnell erklärt und mit vielen Funktionen. So macht das Arbeiten wieder Spaß.
Kassandro ist Ihr
#1 Kassensystem
Kassandro ist – einfach simpel
Was genau
ist Kassandro?
Kassandro ist eine moderne Registrierkassa für Smartphones oder Tablets. Nach dem Prinzip von Albert Einstein „as simple as possible“ haben wir uns auf die wichtigsten Funktionen konzentriert und ein einfaches Kassensystem für jedermann entwickelt.
Deshalb nutzen
Unternehmen Kassandro
Kassandro ist so individuell wie Ihr Unternehmen. Schaffen Sie mit wenigen Klicks ein Kassensystem ganz nach Ihrem Geschmack.
Unabhängig ob Sie Kassandro über die APP am Tablet oder am Smartphone verwenden – Sie können jederzeit auf all Ihre Kassen, Artikeln und Einstellungen zugreifen.
Mit dem Zahlungsanbieter SumUp können alle gängigen Bankomat- und Kreditkarten akzeptiert werden.
Kassandro passt sich Ihren Wünschen an: Ihre Artikel können Sie mit wenigen Klicks anlegen, farblich gestalten und gruppieren.
Kassandro ist mehr: Die Namen Ihrer Mitarbeiter und das gewünschte Logo am Beleg sind schnell hinzugefügt – diese und viele weitere Funktionen warten auf Sie.
Kassenbelege sowie Sicherheitskopie von Tages- und Monatslosung sind jederzeit verfügbar. Wir sind TSE ready und Finanzkonform.
Deshalb nutzen
Unternehmen Kassandro
Kassandro ist so individuell wie Ihr Unternehmen. Schaffen Sie mit wenigen Klicks ein Kassensystem ganz nach Ihrem Geschmack.
Unabhängig ob Sie Kassandro über die APP am Tablet oder am Smartphone verwenden – Sie können jederzeit auf all Ihre Kassen, Artikeln und Einstellungen zugreifen.
Mit dem Zahlungsanbieter SumUp können alle gängigen Bankomat- und Kreditkarten akzeptiert werden.
Kassandro passt sich Ihren Wünschen an: Ihre Artikel können Sie mit wenigen Klicks anlegen, farblich gestalten und gruppieren.
Kassandro ist mehr: Die Namen Ihrer Mitarbeiter und das gewünschte Logo am Beleg sind schnell hinzugefügt – diese und viele weitere Funktionen warten auf Sie.
Kassenbelege sowie Sicherheitskopie von Tages- und Monatslosung sind jederzeit verfügbar. Wir sind TSE ready und Finanzkonform.
Was bringt Ihnen Kassandro
auf einem Blick
Kassandro Erfolgsgeschichten
Tobias W. I Gastronom
Anna H. I Friseurin
In meinem Salon muss es schnell gehen, da habe ich keine Zeit für viel “herumgedrücke”. Meine Wahl fiel auf Kassandro weil es das einfachste System am Markt ist und von Preis/Leistung überzeugt.
Nathalie S. I Visagistin
Bei meiner Kasse konnte ich alles so gestalten wie ich es brauche. Bei Fragen hilft mir das Team jederzeit weiter – kostenlos! Ein großes Plus 🙂
Die ersten Schritte!
Dieses Video zeigt die ersten Schritte von der Registrierung über das Erstellen von Artikel bis zum ersten Beleg.
Wir empfehlen allen Interessenten einen Kassandro-Account anzulegen und mit der Testkassa unser System auszuprobieren – und das absolut kostenfrei.
Sie müssen mit der Kassa arbeiten und da sollten Sie zufrieden sein – uns das werden Sie!
Unser Service-Team hilft Ihnen gerne bei der Einrichtung!
FAQ
Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) schreibt ab 2020 neue Standards zur Manipulationsverhinderung an Registrierkassen vor. Es wird auch Kassengesetz oder KassenG genannt. Ab dem 30.09.2020 müssen daher alle Registrierkassen in Deutschland, bei denen es technisch möglich ist, mit einer technischen Sicherheitseinrichtung TSE ausgestattet sein.
Bei der Kassennachschau wird in den Geschäften überprüft, ob alle laufenden Geschäftsfälle richtig in der Registrierkasse erfasst werden. Diese Überprüfungen werden seit dem 1.1.2018 von der Finanzbehörde durchgeführt und können ohne vorherige Ankündigung erfolgen. Neben elektronischen Kassensystemen werden auch Kassen von App-Anbietern, Regiestrierkassensysteme mit Waagen, Wegstreckenzähler und Offene Ladenkassen kontrolliert.
Als bar zählen neben Bargeld auch z.B.: statt Geld angenommene Gutscheine, Guthabenkarten und Bons. Ebenfalls versteht man darunter auch vergleichbare elektronische Zahlungsformen wie Kreditkarten oder EC-Karten und Bonuspunktesysteme von Drittanbietern, die direkt im Geschäft verwendetet werden.
Zertifiziert sind alle Kassensysteme und Aufzeichnungssysteme, die eine Sicherheitseinrichtung (TSE) gemäß den Bestimmungen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik haben.
Die Verwaltungsvorschrift GoBD dient der ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form u.a. auch zum Datenzugriff. Jeder Gewerbetreibende ist gesetzlich zur Einhaltung dieser Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) verpflichtet. Dazu zählt auch die Unveränderbarkeit der Kassenbelege und die Einzelaufzeichnungspflicht.
Bei dieser Art der Barkasse werden die Kassen ohne technischer Elemente geführt. Unternehmen greifen hierbei auf verschieden Aufbewahrungsbehälter wie Geldkassetten, Schachteln oder Kartons zurück. Damit die Kassen aber finanzamt-konform geführt werden, muss ein täglicher Kassenbericht erstellt werden.
Die Kassenbonpflicht, oder auch Belegausgabepflicht, legt fest, dass dem Kunden sofort nach Bonierung/Verbuchung in der Kasse ein Kassenbon ausgestellt werden muss. Kunden müssen diesen Beleg allerdings nicht verpflichtend mitnehmen und auf dessen Zustimmung kann ihm der Beleg auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden (z.B.: per E-Mail)
Ab 2020 gilt die Kassenbonpflicht bei elektronischen Kassen und Aufzeichungssystemen. Das bedeutet: ab 1.1.2020 müssen alle elektronische Registrierkassen jeden Zahlungsvorgang mit der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vor Manipulation schützen.
Die Kassenbonpflicht wurde nun auf den 1. Oktober 2020 aufgeschoben. Derzeit gilt eine „Nichtaufgriffsregelung“ welche erlassen hat, dass bis Ende September 2020 Betriebe, die noch keine TSE haben, nicht gestraft werden.
Nach Bestimmungen der KassenSichV zeichnte die Technische Sicherheitseinrichtung TSE Geschäftsvorfälle und Kassenvorgänge manipulationssicher auf.
Ein Sicherheitsmodul welches alle Kasseneingaben protokolliert und unveränderbar abspeichert. So können nachträgliche Eingaben nicht mehr unbemerkt vorgenommen werden.
Auf dem TSE Speichermedium werden, für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist, alle Belege gespeichert. Als Medium kommen USB-Sticks, Cloud-Anbieter und ähnliche Speichergeräte in Frage.
Ein ebenfalls wichtiger Bestandteil ist die digitale Schnittstelle. Diese gewährleistet die schnelle und problemlose Übertragung der Kassendaten an Finanzprüfer und Finanzamt und gibt vor, wie die exportierten Daten aufbereitet sein müssen.
KassenSichV und COVID-19?
Ab dem 1.10.2020 müssen alle Kassensysteme mit einer TSE ausgestattet sein. An dieser Regelung wurde trotz COVID-19 rechtlich nichts geändert.